Rechtsfrage des Tages:
Erst wird es bunt, dann fällt es vom Baum. Auch wenn es im Sonnenschein herrlich leuchtet, macht das Herbstlaub auch viel Arbeit. Wer ist zuständig, wenn die Dachrinne durch zu viel Laub verstopft ist und wer übernimmt die Reinigungskosten?
Antwort:
Verstopft das Laub die Dachrinne, kann diese schnell zum Wasserfall werden. Auch verstopfte Regenabflüsse können die Dachentwässerung behindern. Grundsätzlich ist der Vermieter zuständig, wenn es hier zu Problemen kommt. Er hat dafür zu sorgen, dass das Regenwasser ordentlich über die Dachrinne und die Rohre in die Kanalisation abgeleitet wird. Gerade wenn nahe am Haus hohe Bäume stehen, kann dies auch zu einer regelmäßigen Kontrollpflicht, etwa im Herbst, führen.
Vermieter haben die Möglichkeit, die Reinigungskosten für die Dachrinne mit den Betriebskosten auf die Mieter umzulegen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) ist dies zumindest dann möglich, wenn aufgrund des Baumbestandes eine regelmäßige Reinigung notwendig ist (BGH, Urteil vom 07.04.2004, Aktenzeichen VIII ZR 167/03). Dann fallen die Kosten für die Dachrinnenreinigung unter die Position "sonstige Betriebskosten".
Es bedarf also nicht einer expliziten Vereinbarung dieser Kostenposition. Nicht umlegen können Vermieter auf diese Weise hingegen die Kosten für eine einmalige, nicht regelmäßig notwendige Reinigung.
Übrigens können Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen auch von ihrem Nachbarn Schadensersatz für verstopfte Dachrinnen verlangen. In einzelnen Bundesländern sprechen die Gerichte diesen zu, wenn ein Baum zu dicht an der Grenze steht, aber aufgrund landesrechtlicher Vorschriften nicht mehr gefällt werden muss.
Hier geht es zum passenden Rechtsschutz, falls es rund um die Immobilie, also zum Beispiel bei Ärger am Gartenzaun, Mängeln an der Mietwohnung oder bei einer Kündigung des Mietverhältnisses, zu Problemen kommt: D.A.S. Rechtsschutz für Mieter, Vermieter oder Eigentümer.