Bademantel? Handtuch? Flacons mit Shampoo und Duschgel? Oder gar ein Schreibtisch oder Fernseher?
Einige Urlauber neigen dazu, Utensilien aus den Unterkünften mitzunehmen; sei es als Erinnerung an diese schöne und erholsame Zeit, sei es für den Gebrauch zu Hause.
Aber ist das überhaupt rechtlich zulässig? Wenn der Hotelier oder Vermieter einer Ferienunterkunft nicht ausdrücklich seine Einwilligung gibt, stellt das Mitnehmen der Gegenstände einen Diebstahl bzw. eine Unterschlagung dar. Das Mitnehmen kann auch rechtliche Konsequenzen haben. Daher also zuerst nachfragen, ob der Hotelier oder sonstige Vermieter der Unterkunft mit der Mitnahme der Gegenstände einverstanden ist oder nicht. Sie sollten es daher vermeiden, "auf eigene Faust" ein Souvenir aus der Unterkunft einzupacken. Andernfalls kann das ein unangenehmes Nachspiel haben.