Sie wollen einen Flug antreten, den Sie gebucht haben. Die Fluggesellschaft weist sie nicht auf die Dokumente hin, die Sie für die Einreise in das jeweilige Urlaubsland benötigen. Liegt es in Ihrer eigenen Verantwortung sich zu erkundigen, welche Dokumente Sie brauchen? Die Antwort lautet: Nein! Der BGH hat in einem Urteil vom 15.05.2018 entschieden, dass das Luftverkehrsunternehmen vor der Abreise in geeigneter Weise überprüfen muss, ob der Fluggast die benötigten Dokumente dabei habe. Die Fluggesellschaft habe die Pflicht, nur diejenigen Fluggäste zu befördern, die über die benötigten Dokumente für die Einreise verfügen.
In der vom BGH entschiedenen Angelegenheit buchte der Fluggast einen Flug nach Indien. Die Fluggesellschaft kontrollierte vor Abflug nicht, ob der Fluggast über das für die Einreise benötigte Visum verfügte. In Indien gelandet, verhängten die indischen Behörden ein hohes Bußgeld. Der BGH ist der Ansicht, dass die Fluggesellschaft ein Mitverschulden treffe. Daher hat er das Berufungsurteil aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurück verwiesen (vgl. Urteil des BGH vom 15.05.2018, Az. X ZR 79/17).