Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Verjährung".
Nach Eintritt der Verjährung ist der Schuldner berechtigt, die Leistung zu verweigern, § 214 BGB.
Eine Verkürzung der zweijährigen Verjährungsfrist durch eine Vereinbarung im Kaufvertrag ist gegenüber dem Privatverbraucher nicht zulässig.
Der Verkäufer kann eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr vereinbaren. Ein vollständiger Ausschluss der Gewährleistung ist gegenüber einem Verbraucher weder durch eine Klausel im Vertrag noch durch eine Individualvereinbarung möglich.
0800 3746-555 gebührenfrei